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Schulberatung

-> Depression: Elternanschreiben mit Kontaktadressen [707 KB]

Bei Stress mit den Hausaufgaben, Fragen zur Erziehung, Lese-Rechtschreibproblemen, Konzentrationsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Lernproblemen oder Mobbing erhalten Sie kostenlose Hilfe und Unterstützung über die schulpsychologische Beratungsstelle.

Zu ihren Aufgaben gehören in erster Linie die Problemklärung (Diagnose), Beratung und Betreuung.

Sie vermittelt, informiert, stützt, fördert und hilft. Gleichzeitig schafft sie Kontakte zu weiteren Fachleuten, z. B. Therapeuten.

Schulpsychologen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet und deshalb unabhängige Partner der von ihnen betreuten Personen.


Zuständig für unsere Schule ist Frau Marina Schiemann, staatl. Schulpsychologin im Landkreis Neu-Ulm.

Die Beratungsstelle ist an der Grundschule Nersingen, Schwalbenstr. 4, 89278 Nersingen
Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte
- per Telefon an: 07308/9233129
- schreiben eine E-Mail an: schulpsych-schiemann@gmx.de
- fragen beim Klassenlehrer nach oder
- nehmen meine offizielle Sprechstunde wahr (Montag: 12:30 – 13.30 Uhr).

Testung und Gespräche:
- Bitte bringen Sie ihr Kind zu Testungen in die Beratungsstelle.
- Elterngespräche finden in der Beratungsstelle statt.
- Größere Gesprächsrunden mit Eltern und Lehrkraft können in der jeweiligen Schule stattfinden

=>Weitere Informationen zur Schulberatung finden Sie hier.

Befunde:
Eltern erhalten grundsätzlich ausführliche Beratung zu gewonnen Ergebnissen und entsprechende Empfehlungen, wenn nötig auch schriftliche Befunde, um weitere Stellen aufsuchen zu können.

- Mit Einverständnis der Eltern findet ausführliche Information der Lehrkraft statt, um Ergebnisse für die schulische, individuelle Unterstützung nützen zu können, nach Wunsch der Eltern im gemeinsamen Gespräch oder im Gespräch Lehrkraft-Schulpsychologe/in.

- Schriftliche Information geht nur in Form der Schulpsychologischen Stellungnahme bei LRS-Feststellungen an die Schule und werden zusammen mit Antrag und Genehmigung eines Nachteilsausgleichs und Notenschutzes im Schülerakt abgeheftet und später an weiterführende Schulen übermittelt.

- Schulpsychologische Beratungen werden ansonsten nicht im Schülerakt vermerkt.