Prüfingshinweise
Qualifizierender Mittelschulabschluss
Die besondere Leisungsfeststellung für den Qualifizierenden Mittelschulabschluss besteht aus 6 Prüfungen:
Prüfungsfach | Gewicht | Art der Prüfung | Aufgabenstellung | |
1 | Deutsch | 2fach | schriftlich | Staatsministerium |
2 | Mathematik | 2fach | schriftlich | Staatsministerium |
3 |
Schüler wählt ein Fach aus: NT GPG Englisch |
2fach 2fach 2fach |
schriftlich schriftlich schriftlich mündlich |
Schule Schule Staatsministerium mündlich (Schule) |
4 | WiB | 1fach | Projektprüfung | Schule |
5 |
Das Wahlpflichtfach der 9. Klasse WiK Technik ES |
1fach 1fach 1fach |
Projektprüfung Projektprüfung Projektprüfung |
Schule Schule Schule |
6 |
Der Schüler wählt ein Fach. Dieses Fach muss er regelmäßig als benotetes Fach in der 9. Klasse besucht haben. |
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Religion Ethik Sport Kunst Musik Informatik |
1fach 1fach 1fach 1fach 1fach 1fach |
schriftlich schriftlich praktisch und schriftlich praktisch und mündlich praktisch und mündlich praktisch und schriftlich |
Schule Schule Schule Schule Schule Schule |
Wie wird der Quali berechnet?
Der qualifizierende Mittelschulabschluss ist erreicht, wenn der Schüler in den Fächern der besonderen Leistungsfeststellung eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erzielt hat; dabei bleibt die zweite Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.
Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt:
Die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung werden für alle Fächer zusammengezählt. Dabei sind die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch, Mathematik, PCB, GSE und im Fach Englisch doppelt zu zählen. Die erzielte Notensumme wird durch 18 geteilt.
Wenn du Excel auf deinem Rechner installiert hast kannst du den Qualirechner [18 KB] nutzen.
Gib dazu deine Jahresfortgangsnoten und die zu erwartenden Prüfungsnoten in die entsprechenden Felder ein. Wenn alle Felder ausgefüllt sind, sagt dir der Rechner, ob du die Prüfung bestanden hättest oder nicht. (Alle Angaben sind ohne Gewähr.)