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Handyverbot

Gewalt- und Pornovideos auf Schülerhandys
Sehr geehrte Eltern,täglich sind zur Zeit Zeitungen voll von Meldungen über Schüler, die jugendgefährdende Bilder oder Videoszenen auf ihr Handy geladen und diese im Bereich der Schule an Mitschüler weitergegeben haben. In einem Brief des Kultusministerium (KMS vom 21.03.2006) werden Empfehlungen für Schulen für eine sorgfältig überlegte Verfahrensweise festgelegt, um diese den Erziehungsberechtigten aller Schüler gegen Unterschrift bekannt zu geben:

Grundsätzlich besteht keine Notwendigkeit, dass Kinder und Jugendliche ein Handy in die Schule mitbringen, da in dringenden Fällen jederzeit vom Sekretariat oder einem anderen Telefon der Schule aus telefoniert werden kann. Für den Bereich der Schule gilt ein generelles Handyverbot, d.h. wenn ein Handy mitgebracht wird, muss es ausgeschaltet sein. Dies gilt uneingeschränkt, also vor und im Unterricht, während der Pausen, in der Mittagspause, während Wartezeiten usw. (Die Hausordnung unserer Schule wird dahingehend angepasst!) Ziel ist der Schutz der Schüler vor jugendgefährdenden, verfassungsfeindlichen und/oder strafrelevanten Inhalten in Wort (z.B. SMS) und Bild (Bilder, Videos,…) sowie vor einem durch oft unbedachtes Handeln verursachten Straffällig-Werden. Bei Verstoß gegen das Verbot wird das Handy, das ein “unterrichtsfremder Gegenstand“ ist, abgenommen und bei der Schulleitung sicher gestellt. In der Regel bekommen die Schüler das Handy am Unterrichtsende des selben Tages zurück. Im Wiederholungsfall wird eine Ordnungsmaßnahme verhängt und die Übergabe des Handys erfolgt ausschließlich an die Erziehungsberechtigten.

Wiederholt abgenommene Handys werden zurückgegeben, wenn ein Elternteil zusammen mit dem Sohn/der Tochter es persönlich abholt. So kann die Rückgabe zu einem Gespräch mit dem Erziehungsberechtigten genutzt werden. Sie als Erziehungsberechtigte werden gebeten, das Handyverbot der Schule nachhaltig gegenüber ihren Kindern zu unterstützen. Bei Verdacht des Verstoßes gegen die Jugendschutzbestimmungen wird die Polizei eingeschaltet, welche die Speicher überprüfen und das Handy einziehen darf. Sie als verantwortliche Erziehungsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen und darauf zu achten, dass auf dem Handy Ihres Sohnes/Ihrer Tochter weder jugendgefährdende und verfassungsfeindliche noch strafrelevante Inhalte in Wort und Bild aufgenommen und gespeichert werden dürfen. Alles, was bisher über Handys/Smartphones gesagt worden ist, gilt ebenso für MP3-Player mit Festplatte und Farbdisplay, PDAs, Pocket PC und andere Mediaplayer.

Bitte bestätigen Sie als Erziehungsberechtigte durch Unterschrift den Erhalt dieses Schreibens und ob Ihr Sohn/Ihre Tochter ein Handy mit zur Schule bringen darf oder nicht.

Wir appellieren also an Sie als Erziehungsberechtigte, sich mit dem Material, das sich auf den Geräten Ihrer Kinder befindet, vertraut zu machen, denn Sie sind dafür verantwortlich.

In Pandemiezeiten wird das Miotführen des Handys von der Schule geduldet, solange es lautlos und für Lehrer und Schüler "unsichtbar" verstaut ist, um die Nutzung der Corona-Warn-App zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

B. Seitz, Schulleiter

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