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Notfallbetreuung an den Schulen


Sehr geehrte Eltern,
sollten Sie eine Notfallbetreuung für Ihr(e) Kind(er) benötigen, bitten wir Sie folgende Formulare auszufüllen. Die ausgefüllten Formulare bitten wir Sie an die Schule zu bringen oder per Email an die Schule zu schicken:

Erklärung, dass Sie zur Personengruppe "kritische Infrastruktur" gehören:
"Erklärung zur Betreuung einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)"

Anmeldung zur Notgruppe, damit wir Personal entsprechend des Bedarfs einteilen können:
Anmeldeformular: Notfallbetreuung an der Karl-Salzmann-Mittelschule [287 KB]

Regelungen zur Notfallbetreuung:

Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind, werden in ihrer gewohnten Kindertageseinrichtung betreut. Die Eltern dürfen diese Kinder auch in die Einrichtungen bringen und von dort wieder abholen, es gelten entsprechende Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen.

Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn

- ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder

- beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen.

Alleinerziehend bedeutet, dass das Kind mit ihm oder ihr in einem Haushalt wohnt und in diesem Haushalt keine weitere volljährige Person wohnt, die als Betreuungsperson dienen kann. Das Kind bzw. die weitere volljährige Person gehört zum Haushalt, wenn die Person in derselben Wohnung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei folgendenden Ministerien:

Aktuelle Informationen vom bayerischen Ministerium für Bildung und Kultus

Aktuelle Informationen zu Notgruppen vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Informationen in leichter Sprache


Hinweise der Stadt Neu-Ulm:
Rückerstattung der Gebühren für die Mittagsbetreuung:
Elternbrief Rückerstattung [130 KB]
https://nu.neu-ulm.de/de/buerger-service/bildung/schulen-horte/

Schulschließung

Mitteilung des Bayerischen Staasministeriums für Unterricht und Kultus:

Bedauerlicherweise entwickelt sich der Prozess um COVID-19 sehr dynamisch. Daher wird der Unterrichtsbetrieb an den Schulen ab Montag, den 16. März bis einschließlich der Osterferien eingestellt. Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen für die bayerischen Schulen. (Stand: 13.03.2020, 15:45 Uhr)

https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/6901/unterricht-an-bayerischen-schulen-wird-eingestellt.html

Ausführlichere Hinweise finden Sie hier:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6946/so-geht-es-an-den-schulen-in-bayern-weiter.html

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